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Seit dem 28. Mai 2022 gelten für die Veröffentlichung von Kundenbewertungen verschärfte Anforderungen. Sie gehen auf die sogenannte Omnibus-Richtlinie zurück und stehen in Deutschland im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Für einen Shop heißt das im Kern zweierlei:
  • Wer Bewertungen anzeigt, muss sicherstellen, dass sie von Personen stammen, die das Produkt tatsächlich gekauft oder genutzt haben.
  • Wer damit wirbt, muss angeben, ob und wie das überprüft wird.
Diese Seite beschreibt, was das Produktbewertungsmodul technisch leisten kann. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob Ihre Umsetzung ausreicht und wie der Hinweistext in Ihrem Shop lauten muss, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
Wegweiser: Beschreibung des Produktbewertungs-Moduls · Bewertungserinnerungen per E-Mail versenden

Die drei Stellschrauben und was sie wirklich leisten

Das Modul bietet drei voneinander unabhängige Mittel. Sie wirken unterschiedlich stark, und es lohnt sich, den Unterschied zu kennen, bevor man sich auf eines verlässt.
Das dritte Mittel, die Steuerung über einen OneTime-Parameter, ist keine Prüfung. Der Parameter steht offen in der Adresse der Erinnerungsmail und lässt sich von jedem von Hand an eine Produktadresse anhängen. Er blendet den Link für normale Besucher aus, mehr nicht.Tragend sind aber das Schreibrecht und Ihre Freigabe.

Schritt 1: Schreibrecht auf bekannte Käufer begrenzen

Das Modul unterscheidet drei Kreise von Personen, getrennt für das Lesen und für das Schreiben von Bewertungen. Stellen Sie das Lesen auf “alle” und das Schreiben auf “bekannte Käufer”. Damit bleiben die Bewertungen als Verkaufsargument sichtbar, und schreiben kann nur, wer bei Ihnen gekauft hat. Dieser Schritt fehlt in der bisherigen Handlungsempfehlung vollständig, obwohl er von den drei Mitteln die einzige echte technische Sperre ist.

Schritt 2: Bewertungserinnerung aktivieren

Die Erinnerungsmail geht nach einer wählbaren Frist an den Käufer und fordert ihn auf, die gekauften Produkte zu bewerten. Sie ist der Einstiegspunkt für die weiteren Schritte. Wegweiser: Bewertungserinnerungen per E-Mail versenden Hängen Sie in der Erinnerungsmail mail_rate_remind.htm an jeden Produktlink einen OneTime-Parameter an.
Der Name hinter otp ist frei wählbar. Aus otpverifiedpurchase wird im Template das Tag WS-OTPVerifiedPurchase. Wenn Sie einen anderen Namen nehmen, ändern Sie ihn an beiden Stellen. Referenz: WS-OTPX() · PR-DeepLink Umschließen Sie jeden Link, über den eine Bewertung geschrieben wird, mit dem passenden OneTime-Tag. Der Link erscheint dann nur, wenn der Besucher über die Erinnerungsmail gekommen ist.
Der Parameter gilt nur für den einen Seitenaufruf. Blättert der Käufer von der Produktseite weiter und kehrt zurück, ist der Link verschwunden. Weisen Sie in der Erinnerungsmail darauf hin, dass die Bewertung direkt auf der aufgerufenen Seite abgegeben werden sollte.
Vergessen Sie keinen der Links. PR-WriteRatingLink steht typischerweise an mehreren Stellen: auf der Produktdetailansicht, in der Bewertungsübersicht und manchmal in der Produktliste. Suchen Sie im Templateverzeichnis nach dem Tag, statt sich auf die Ihnen bekannten Stellen zu verlassen. Referenz: PR-WriteRatingLink

Schritt 5: Auch reine Punktebewertungen freigeben lassen

Bewertungen mit Betreff oder Kommentar gehen ohnehin erst nach Ihrer Freigabe in den Shop. Für Bewertungen, die nur aus vergebenen Punkten bestehen, lässt sich diese Freigabe überspringen, und genau das ist die Voreinstellung. Schalten Sie sie ab, damit auch reine Punktebewertungen geprüft werden.
Der Parameter steht in der Produktbewertungs-Konfiguration prodrating.config und ist auf yes voreingestellt. Ohne diese Änderung erscheinen Punktebewertungen sofort und ungeprüft im Shop, und das ist genau der Fall, den die Vorschrift im Blick hat.
Konfiguration: prodrating.config, Abschnitt Basic

Schritt 6: Den Hinweis auf die Prüfung ergänzen

Zur Pflicht gehört, neben den Bewertungen anzugeben, ob und wie geprüft wird. Formulieren Sie diesen Hinweis so, dass er zu Ihrer tatsächlichen Umsetzung passt.
Ein Hinweis wie “Bewertungen ausschließlich aufgrund von verifizierten Käufen” trifft nur zu, wenn Sie das Schreibrecht tatsächlich auf bekannte Käufer begrenzt haben. Steht das Schreibrecht offen und verlassen Sie sich allein auf den OneTime-Parameter, ist diese Aussage nicht gedeckt.Den endgültigen Wortlaut stimmen Sie mit Ihrer Rechtsberatung ab.

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